Die Geburt des eigenen Kinds ist einer der wundervollsten Momente im eigenen Leben. Und natürlich willst du auch nach der Geburt so viel Zeit mit deinem Baby verbringen, wie nur irgendwie möglich. Tatsächlich hast du darauf sogar ein Anrecht. Denn mit der Elternzeit kannst du dir ganz einfach eine Auszeit von der Arbeit nehmen, während der du gesetzlich vor einer Kündigung geschützt bist.
Aber wie genau funktioniert das? Wie lange darf man in Elternzeit gehen? Unter welchen Voraussetzungen hat man darauf Anspruch? Und was ist Elterngeld? Die Antworten auf all diese Fragen haben wir für dich in folgendem Artikel zusammengefasst. Außerdem werfen wir auch noch einen Blick auf die Sonderregelungen die für Berufsgruppen wie Beamten, Richter und Soldaten gelten. Viel Spaß beim Entdecken!
Was ist Elternzeit?
Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit von deiner Arbeit, für Mütter und Väter, die ihre Kinder selbst aufziehen und betreuen. Dabei kannst du deine Stunden reduzieren oder auch gar nicht mehr arbeiten. Das Besondere daran: Während der gesamten Elternzeit bist du vor Kündigung geschützt und kannst danach in der Regel wieder an deinen Arbeitsplatz zurückkehren. Dein Arbeitgeber kann dir die Elternzeit nicht verwehren, dein Anrecht darauf ist gesetzlich festgeschrieben.
Insgesamt kannst du pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit beanspruchen. Der frühestmögliche Start in die Elternzeit für einen Papa ist dabei die Geburt des Kindes, für die Mama nach dem Ende des Mutterschutzes. Das Tolle daran: Die Elternzeit ist für die ersten drei Lebensjahre deines Kindes vorgesehen. Allerdings kannst du 24 Monate dieser Auszeit von der Arbeit auch zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr deines Kindes beantragen. Das bedeutet, du kannst dir deine Elternzeit dann nehmen, wenn du und dein Kind diese am meisten braucht.
Während der Elternzeit kannst du frei entscheiden, wie viele Stunden du noch arbeiten möchtest oder ob du ganz zu Hause bleibst. Dabei musst du nur eine maximale Obergrenze beachten: Elternzeit kann nur dann beansprucht werden, wenn du nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitest. Ab dem Juli 2022 wird diese Obergrenze auf 32 Stunden pro Woche angehoben.
Während der Elternzeit bist du gegen Kündigungen geschützt. Solange dein Unternehmen geschäftstüchtig ist, kannst du nicht gekündigt werden, egal was sonst noch in deiner Firma passiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob du während der Elternzeit noch einige Stunden pro Woche arbeitest oder ganz zu Hause bleibst.
Nach dem Ende der Elternzeit hast du einen Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass wenn du nach z.B. 3 Jahren Elternzeit wieder in dein Unternehmen zurückkehrst, dein Arbeitgeber dir eine gleichwertige Stelle anbieten muss. Das schließt nicht nur deinen Lohn ein, sondern auch dein Tätigkeitsfeld und die Entsprechung der beruflichen Qualifikationen.
In welchen Berufen kann ich Elternzeit beanspruchen?
Du kannst in allen Berufen und Beschäftigungsverhältnissen Elternzeit beantragen. Das bedeutet, dass es erstens egal ist, welchen Beruf du ausübst und dass es außerdem keine Rolle spielst, ob du in Vollzeit, Teilzeit, mit einem befristeten Vertrag oder im Minijob arbeitest: In jedem Fall hast du Anrecht auf deine Elternzeit. Nur für Beamte, Richter und Soldaten gelten andere Regeln. Aber dazu später mehr.
Auch wenn du studierst und parallel arbeitest, kannst du Elternzeit beantragen. So zum Beispiel, wenn du eine Ausbildung oder Umschulung machst oder wenn du dich in einer beruflichen Weiterbildung befindest. Außerdem wichtig: Elternzeit steht dir immer dazu, wenn du in Deutschland arbeitest oder einen Arbeitsvertrag nach deutschem Recht geschlossen hast. Du musst dafür nicht in Deutschland wohnen.
Kann ich Elternzeit nur für mein eigenes Kind beantragen?
Elternzeit wird in den meisten Fällen natürlich für das eigene leibliche Kind beantragt. Aber auch für das leibliche Kind des eigenen Ehepartners kannst du Elternzeit beantragen. Darüber hinaus kannst du für ein Pflegekind in Vollzeitpflege und für Adoptivkinder Elternzeit beantragen, auch wenn das Adoptionsverfahren noch läuft.
Darüber hinaus gibt es noch einige Sonderfälle, in denen es ebenfalls möglich ist, Elternzeit zu beantragen. So zum Beispiel für das eigene Enkelkind, wenn ein Elternteil des Kindes noch nicht volljährig ist. Außerdem kannst du in Härtefällen wie schwererer Krankheit, Behinderung oder Tod der Eltern auch Elternzeit für deinen Bruder, Schwester, Neffe, Nichte, Enkel oder Urenkel beantragen.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich Elternzeit nehmen?
Elternzeit steht also erst einmal allen Eltern in Deutschland zu. Dennoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit du die Elternzeit auch tatsächlich beanspruchen kannst. Dazu gehört zum Beispiel, dass du auch tatsächlich ein Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin bist – Selbständige haben kein Anrecht auf Elternzeit.
Darüber hinaus musst du mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und das Kind auch tatsächlich selbst betreuen und erziehen. Übernimmt das eine Nanny oder Pflegekraft, hast du keinen Anspruch auf Elternzeit. Zusätzlich dazu darfst du, wie bereits erwähnt, während der Elternzeit nicht mehr als 20 Stunden, bzw. ab dem Juli 2022, nicht mehr als 22 Stunden in der Woche arbeiten. Arbeitest du mehr, dann gelten die besonderen Regeln und Schutzmaßnahmen der Elternzeit, wie z.B. der Kündigungsschutz, für dich nicht.
Was ist Elterngeld?
Die Elternzeit ist eine unglaublich tolle Option, um die wichtigsten Jahre in der Entwicklung deines Kindes nicht zu verpassen. Für die meisten Familien gibt es dabei nur ein Problem: Zwar ist die Elternzeit gesetzlich geschützt und kann vom Arbeitgeber nicht abgelehnt werden. Gleichzeitig handelt es sich dabei aber um eine unbezahlte Auszeit – umso weniger du arbeitest, umso weniger wirst du natürlich auch bezahlt.
Logischerweise ist das vor allem für junge Familien oft ein Problem. Glücklicherweise gibt es in Deutschland aber das sogenannte Elterngeld. Das Elterngeld ist eine finanzielle Hilfe, die Gehaltsverluste durch die Familiengründung bzw. die Inanspruchnahme von Elternzeit ausgleichen soll.
Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Auch arbeitslose Mamas und Papas haben ein Anspruch auf Elterngeld. Darüber hinaus können auch getrennt lebende Eltern Elterngeld beantragen, wenn das Kind mindestens 30% seiner Zeit in beiden Haushalten verbringt.
Wie viel genau du dabei erhältst, hängt in erster Linie davon ab, für welches Elterngeld-Modell du dich entscheidest. Beim Basiselterngeld haben beide Elternteile einen Anspruch auf 65 % des Netto-Lohns vor der Geburt des Kindes. Zusammen haben Mama und Papa Anspruch auf insgesamt zwölf Monate Basis-Elterngeld, das maximal 1.800 € pro Monat beträgt.
Dabei entscheidest du mit deinem Partner frei, wie du dieses Basis-Elterngeld aufteilen willst. So könnte zum Beispiel zuerst die Mama 6 Monate Basis-Elterngeld beanspruchen und im Anschluss dann der Papa 6 Monate Elterngeld beziehen. Alternativ dazu kann auch ein Elternteil alle 12 Monate beantragen oder die Eltern können jeweils 6 Monate gleichzeitig beanspruchen.
In der Regel ist es dabei vorteilhaft, wenn beide Elternteile, zumindest für einen kurzen Zeitraum, zusammen oder nacheinander Elterngeld beantragen. Denn dadurch erhältst du und dein Partner Anspruch auf das sogenannte Partnergeld. Dabei erhältst du und dein Partner zwei weitere Monate Basis-Elterngeld, die ihr beliebig unter euch aufteilen könnt.
Anstatt für das Basis-Elterngeld könnt ihr oder du dich aber auch für das Elterngeld Plus entscheiden. Bei diesem Zuschuss-Programm habt ihr insgesamt ein Anrecht auf 24 Monate Unterstützung, die ihr beliebig zwischen euch aufteilen könnt. Dabei beträgt der monatliche Höchstsatz dementsprechend 900 € pro Monat.
Basis-Elterngeld und Elterngeld Plus können auch kombiniert und zwischendurch gewechselt werden. So kannst du immer die Option wählen, die sich für deine Situation am besten eignet. Besonders wenn du Teilzeit arbeitest, kannst du nämlich mit dem Elterngeld Plus deutlich mehr Geld verdienen als mit dem Basis-Modell. Hier kann sich das Gespräch mit einem Finanzberater lohnen, um herauszufinden, wie du und dein Partner am besten vom Elterngeld profitieren könnt.
Wenn du vor der Elternzeit kein Einkommen bezogen hast, dann hast du Anspruch auf das sogenannte Mindestelterngeld in Höhe von 300 € im Monat. Auch hier kannst du dich wieder für die Plusvariante entscheiden, bei der du 150 € im Monat für 24 Monate anstatt für 12 Monate erhältst.
Beamte, Richter und Soldaten
Sowohl für Soldaten als auch für Beamte und Richter gelten im Bezug auf die Elternzeit und das Elterngeld besondere Regelungen. Wie diese genau aussehen, hängt vor allem davon ab, ob du bei einer Landes- oder einer Bundesbehörde arbeitest. Zu den Beamten zählen in diesem Fall auch Lehramtsreferenten sowie Wahlbeamte, also zum Beispiel Bürgermeister, Landräte und Beigeordnete.
Auch wenn es für diese Beschäftigungsgruppen besondere Regeln gibt, so gilt auch hier im Prinzip, dass jeder Angestellte das Recht auf Elternzeit hat. Als Soldat hast du zum Beispiel Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Allerdings muss in diesem Fall beachtet werden, dass die Elternzeit häufig nicht auf die Dienstzeit angerechnet wird und sich daher nach hintern verschiebt. Auch auf die Beförderungszeit kann die Elternzeit einen Einfluss haben. Hier solltest du dich am besten im Voraus mit der zuständigen Stelle beraten.
Unser Fazit: Elternzeit und Elterngeld
Das es in Deutschland Elternzeit und Elterngeld gibt, ist für werdende Eltern ein wahres Geschenk. Denn so kannst du nach der Geburt so viel Zeit mit deinem Kind verbringen, wie ihr beide benötigt. Und das ganz ohne, dass du dir um deine Arbeitsstelle irgendwelche Gedanken machen musst.
Beachte dabei aber unbedingt, dass es vor allem beim Elterngeld darauf ankommt, dieses so effektiv wie möglich einzusetzen bzw. zu beantragen. Außerdem solltest du dich rechtzeitig beim Finanzamt anmelden, um in eine günstigere Steuerklasse umgestuft zu werden.