Sonderurlaub kann nicht nur bei Hochzeiten und bei Todesfällen genutzt werden, obwohl richtig ist, dass es sich bei dem Sonderurlaub nicht um einen Erholungsurlaub handelt. Deswegen kann der Arbeitgeber auch nicht den eigentlichen Urlaub kürzen, wenn man freie Tage im Sinne des Sonderurlaubs nimmt. Was beide Arten von Befreiung von der Arbeit gemeinsam haben ist, dass sie beide bezahlt werden. Bei dem Sonderurlaub, der statt Erholung eher die Möglichkeit geben soll, außergewöhnliche Anlässe zu bewältigen oder Zeit für diese zu haben, wird zwischen zwei Situationen entschieden:
Den Arbeitnehmern steht es frei bei bestimmten Möglichkeiten die Arbeit zu verweigern, was vom Arbeitgeber oft mit Freistellung betitelt wird, oder man hat einen Anlass, mit dem man eine Bezahlung während der Zeit bekommt.
Wann habe ich Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub?
Nach Artikel 616 im BGB kann der Arbeitnehmer Sonderurlaub bekommen, wenn es einen anderen Grund als Krankheit gibt, aus dem er für kurze Zeit unverschuldet und aus persönlichen Gründen nicht arbeiten kann. Nicht geregelt ist, wie viele Arbeitstage das genau sind, stattdessen wird die Verhinderung im Verhältnis zur Arbeitszeit evaluiert.
Das Gesetz ist so ungenau, weil es eine Menge verschiedener Szenarien für Sonderurlaub umfassen muss, die ganz unterschiedlich lange andauern. Ansonsten gibt es allerdings jede Menge anderer Gesetze und Verträge wie das Betriebsverfassungsgesetz, Regelungen im Arbeitsvertrag und mehr. Der Artikel 616 kommt also nur zum Einsatz, wenn in den anderen Gesetzen und Verträgen der Sonderurlaub nicht vorkommt.
Doch auch, wenn der Arbeitsvertrag einige Ansprüche auf bezahlten Sonderurlaub ausschließt, muss das nicht heißen, dass das rechtens ist.
Außerdem beinhalten auch der Tarifvertrag und eine Betriebsvereinbarung möglicherweise weitere Details zu der jeweiligen Regelung. Bei Bundesbeamten gibt es eine ganze Sonderurlaubsverordnung, die in den Artikeln 5 bis 22 die Ansprüche auf Sonderurlaub regeln.
Wenn man als Arbeitnehmer einen Sonderurlaub braucht, muss man das seinem Arbeitgeber so mitteilen. Dieser kann dann auch verlangen, dass man einen Nachweis erbringt, dass man wirklich diesem Grund nachgegangen ist, zum Beispiel durch ein Schreiben vom Standesamt oder durch die Krankschreibung des Kindes.
Mögliche Gründe für bezahlten Sonderurlaub
Die Gründe in diesem Artikel sind nicht vollständig und können von Situation zu Situation unterschiedlich für einen bezahlbaren Sonderurlaub nutzbar sein.
Auch wenn generell ein Sonderurlaub möglich wäre, muss der Arbeitnehmer bei einem langfristigen Arbeitsverzicht, zum Beispiel. wenn das Kind länger krank ist, mit Lohnverlusten rechnen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass der Artikel 616 BGB auch in Verträgen rund um das Unternehmen, in dem du arbeitest, ausgeschlossen werden können. Das bedeutet allerdings nicht, dass man bei wichtigen Gründen gar nicht mehr zuhause bleiben kann, lediglich heißt es, dass man diese Auszeit nicht bezahlt bekommt.
Trotzdem wollen wir einige häufige Gründe vorstellen, mit denen man bezahlten Sonderurlaub geltend machen kann.
Erkrankungen und Arztbesuche
Wenn der Arbeitnehmer keinen Termin außerhalb der Arbeitszeiten finden kann oder man für eine Sprechstunde unverhältnismäßig lange warten müsste, dann kann man nach § 616 BGB einen Sonderurlaub rechtfertigen. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Arztbesuch innerhalb der Kernarbeitszeit befindet, denn in der Gleitzeit gibt es keinen Anspruch auf Sonderurlaub. Auch bei Operationen bekommt man den Sonderurlaub nur bezahlt, wenn die Operation für die Arbeitsleistung wichtig ist. Bei Operationen, bei denen das nicht der Fall ist, kann man höchstens einen unbezahlten Sonderurlaub vereinbaren.
Es gibt zudem auch einige Voraussetzungen, unter denen man auch bei einer Erkrankung eines Kindes im eigenen Haushalt ein Recht auf bezahlten Sonderurlaub hat.
Dazu muss man unter anderem prüfen, ob auch andere Personen die Pflege übernehmen könnten. Bei Kindern die jünger als 8 Jahre sind, sind die Anforderung an die Erkrankung noch relativ gering, bei älteren Kindern muss allerdings erst die Pflegebedürftigkeit steigen, um einen bezahlten Sonderurlaub zu legitimieren. Eine ärztliche Bescheinigung zur Pflegebedürftigkeit kann ebenfalls bei der Legitimierung helfen. Bei zwei Elternteilen können die Eltern meist selbst entscheiden, allerdings sollten sie auch die Anforderungen der jeweiligen Arbeitgeber in die Entscheidung mit einfließen lassen.
In einigen Fällen kann der Arbeitgeber allerdings auch hier die Freistellung beschränken.
Bei anderen Krankheitsfällen im Familienkreis kommt es ebenfalls auf den Einzelfall an.
Todesfall oder Beerdigung
Je nachdem, in welcher Beziehung du zu der Person standst und ob sie im selben Haushalt wohnte, kannst du ein bis drei Tage Sonderurlaub nehmen. Drei Tage bekommt man, wenn der Lebenspartner verstorben ist, bei allen anderen nahen Angehörigen aus demselben Haushalt kann man zwei Tage Sonderurlaub nehmen. Bei allen anderen Angehörigen kann man sich dann lediglich für die Beerdigung bezahlten Sonderurlaub nehmen, außer man folgt dem § 29 TVöD, der auch dann zwei Arbeitstage frei gibt.
Behördengänge und andere Termine
Wenn man zu einer Anhörung oder einem Gerichtstermin geladen wurde, ob als Zeuge oder als Partei, hat man je nachdem, wie weit man reisen muss, unterschiedlich viel Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Wenn man allerdings nur zum Bürgeramt möchte und das auch außerhalb der Arbeitszeiten machen könnte, bekommt man keine bezahlte Freistellung.
Auch andere Termine, wie zum Beispiel ein Handwerkertermin lässt sich nur als bezahlten Sonderurlaub geltend machen, wenn dieser wirklich akut notwendig ist, so zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch.
Geburt eines Kindes
Manchmal haben hier Unternehmen eigene Regelungen, ansonsten wird nach wie vor nach einem ehelichen oder unehlichen Kind unterschieden, wenns es um bezahlten Sonderurlaub für den Vater geht. Nur bei einem ehelichen Kind hat der Vater einen Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub, ansonsten muss das Anliegen erst mit dem Arbeitgeber besprochen werden.
Heirat
Bei einer Heirat haben nur die Personen, die heiraten Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Alle anderen Teilnehmer müssen sich normal frei nehmen oder unbezahlt fehlen, wenn sie an der Hochzeit teilnehmen wollen, selbst wenn es sich bei den Teilnehmern um enge Verwandte handelt.
Fazit
Sonderurlaub ist nicht immer gleich bezahlt, sondern kann auch ohne Lohnfortzahlung sein. Während es ein Bundesgesetz zu dem Sonderurlaub gibt, können Arbeitgeber auch davon abweichen oder es generell ablehnen, wenn das in Verträgen des Unternehmens so verankert ist. Um sicherzugehen, dass man auch Anspruch auf die bezahlte Freistellung hart, sollte man vorher abklären, ob ein Nachweis nötig ist. Neben anderen wichtigen Faktoren bei der Arbeitgebersuche, wie zum Beispiel präventiven Maßnahmen für die Gesundheit im Sinne ergonomischer Möbel, sollte man daher auch nach der Regelung für Sonderurlaub sehen.