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Sozialpolitik im Wandel - Änderungen für Mindestlohn, Minijobs und Hartz IV

01 Juni. 2022

Deutschland hat in dieser Legislaturperiode zum ersten Mal seit langer Zeit eine neue Regierung bekommen: Statt CDU und SPD haben jetzt SPD, die Grünen und die FDP das Sagen. Klar, dass sich dann auch einige Sachen ändern! Doch was wurde seit der Wahl bereits umgesetzt und was wird sich in der Sozialpolitik noch verändern?


Was uns die Regierung bis Februar 2022 gebracht hat?


Obwohl die Regierung seit nicht einmal einem Jahr so in der Bundespolitik existiert, gab es schon einige Änderungen in der Sozialpolitik.

Das ist zum ersten die Änderungen von Hartz IV zu Bürgergeld. Dahinter steht zum einen die Konnotation, die hinter dem Hartz IV steht und die oft zu Diskriminierung führt. Der Name Bürgergeld soll menschenfreundlicher sein. Ebenso wie das Geld von Hartz IV ist es für Arbeitssuchende, die also aktiv daran arbeiten, einen neuen Job zu finden, allerdings soll der Einstieg durch bessere Zuverdienstmöglichkeiten vereinfacht werden - im Moment bleibt von dem Geld durch einen Minijob kaum etwas übrig und Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, liegen so oft trotzdem nah an der Armutsgrenze. Dies soll als Anreiz zur Erwerbstätigkeit dienen. Auch die gestiegenen Mieten sollen in der Menge des Bürgergelds einkalkuliert werden, wie genau ist allerdings noch nicht bekannt. Kritisiert wird beim Bürgergeld trotzdem, dass es eben nur für die Personen ist, die sich um Arbeit bemühen - bedingungslose Hilfsgelder gibt es nicht.

Weiterhin gibt es ab Juli 2022 eine Rentenerhöhung von bis zu 5,6 Prozent - möglich gemacht wird dies durch eine Änderung der Rentenformel. Im Westen gibt es dabei ein Plus von 4,8 Prozent, im Osten ein Plus von 5,6 Prozent. Allerdings kam diese Änderung bereits von der letzten Regierung, der Bericht kam bereits im Jahr 2020. Das Bundesministerium bestätigt diese Maßnahmen im Jahr 2022 nicht und sieht viele verschiedene Faktoren, von denen die Umsetzung abhängig ist, so zum Beispiel die wirtschaftlichen Entwicklungen Deutschlands unter Corona und die Entwicklung der Löhne. Ab März gebe es aussagekräftige Zahlen.

Auch eine Erhöhung des Mindestlohns ist geplant - sogar die 12€ Mindestlohn sollen noch im Jahr 2022 kommen. Seit dem ersten Januar 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82€. Zum 1. Juli 2022 steigt der Mindestlohn dann auf 10,45€. Die Erhöhungen kommen nicht von ungefähr, sondern folgen der Empfehlung der Mindestlohnkommission. Auf dieser Empfehlung gab es bereits Mitte und Ende 2021 zwei Steigerungen des Mindestlohns.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.

Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland hat sich der Lohn demnach seit dem Januar 2015 von 8,50€ erhöht.


Was kann uns die neue Regierung noch bringen?


Im Koalitionsvertrag stehen jede Menge Ideen, die die Regierung zwischen 2021 und 2025 erreichen möchte. Doch was ist konkret geplant, um die soziale Situation zu verbessern? Zunächst ist damit eine Ausbildungsgarantie für alle Jugendlichen geplant, indem Einstiegsqualifizierungen, Hilfen während der Ausbildungen und auch die Menge an Ausbildungen allgemein ausgebaut werden. Auch Geflüchtete sollen dabei von diesen Maßnahmen profitieren, um sich in das deutsche Wirtschaftssystem besser eingliedern zu können. Besonders soll der Fokus auf Regionen mit verhältnismäßig wenigen Ausbildungsplätzen liegen, um auch hier den Industriestandort zu stärken.

Auch Bildung und Weiterbildung soll gefördert werden, das nicht nur in Vollzeit sondern auch in Teilzeit. Dabei sollen besonders Bildungspolitik und Arbeitsmarktpolitik aufeinander abgestimmt werden, damit die Bildung noch besser auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Unter anderem soll auch das BAföG von diesen Änderungen betroffen sein. Die Finanzierungshilfe soll nämlich dem Koalitionsvertrag nach zum einen auch für Ausbildungen und Fortbildungen in Teilzeit geöffnet werden und auch für eine zweite Ausbildung gelten, selbst wenn diese für einen anderen Beruf qualifizieren soll aus die erste Ausbildung.

Zusätzlich zu dem bereits existierenden BAföG soll ein sogenanntes “Lebenschancen-BAföG” geschaffen werden. Dabei ist nicht ein Bildungskredit gemeint, wie es bei dem normalen BAfög der Fall ist, sondern um eine Art Freiraumkonto, bei dem man einfacher für seine Bildung und die Bildung der Kinder sparen kann. Hier sollen Menschen mit geringem Einkommen sogar jährliche Zuschüsse bekommen, wobei nicht genauer definiert ist, was genau als geringes Einkommen gilt.

Weiterhin soll sich die Bundesagentur für Arbeit mit regionalen Akteuren vernetzt werden, um sowohl Betriebe als auch alle Personen, die an Weiterbildungen interessiert sind, zu unterstützen. Die Weiterbildung soll nicht nur offline, sondern auch online durch Nationale Online Weiterbildungsplattformen gefördert werden. Verluste bei den Betrieben und auch finanzielle Risiken bei Arbeitnehmern während der Weiterbildung zu minimieren, soll neben dem Kurzarbeitergeld ebenfalls ein Qualifizierungsgeld eingeführt werden. Hier könnte dann der Arbeitnehmer bei betrieblichen Vereinbarungen von dem Qualifizierungsgeld leben.

Bezüglich der Arbeitszeit soll sich nicht viel ändern, die Koalition hält weiterhin an dem 8-Stunden-Tag fest. Weiter sollen sogar die Arbeitszeiten flexibler gestaltet werden. Das kann sowohl Vorteile als auch Nachteile für den Arbeitnehmer haben, denn wenn man trotzdem an der 40-Stunden-Woche festhält, heißt eine Woche mit weniger Arbeitszeit natürlich auch, dass die Zeit nachzuarbeiten ist - und das sogar abweichend von der gesetzlich festgeschriebenen Ttäglichen Höchstarbeitszeit.

Dafür soll allerdings das Homeoffice besonders für Pendler weiterhin beibehalten und durch zum Beispiel Co-Working-Räume ausgebaut werden.

Natürlich interessiert uns allerdings auch die Gesundheit bei der Arbeit. Hier soll ein Aktionsplan “Gesunde Arbeit” in das Leben gerufen werden. Hier könnte dann auch darunter zählen, dass ergonomische Möbel in Büros Pflicht werden.

Der Koalitionsvertrag umfasst natürlich viel mehr Aspekte wie die Erhöhung der Grenze für Minijobs, Reduzierung befristeter Arbeit, Mitbestimmung in der Arbeitswelt und Änderungen rund um Rentenbeitritte, Renteneintritt und noch viel mehr. Der Vertrag ist öffentlich zugänglich und kann von allen Personen mit Internetzugang gelesen werden. Allerdings handelt es sich bei diesen Verträgen natürlich nie um ein festgeschriebenes Programm, sondern lediglich eine Richtlinie, von der die Regierung natürlich auch abweichen kann oder die auch nicht komplett in allen Aspekten innerhalb der vier Jahre Legislaturperiode umgesetzt werden müssen.