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Mit Altersteilzeit entspannter in den Ruhestand - Was muss ich beachten?

26 August. 2022

Seit man mit der Ausbildung fertig war, bestand für die meisten ein Drittel des restlichen Lebens bis dato aus Arbeit, so viel nehmen die 8 Stunden des Arbeitstages in den 24 Stunden des Tages ein. Dazu kommen idealerweise noch 8 Stunden Schlaf, ein bisschen Sport und andere Aufgaben aus der Freizeit, so zum Beispiel wenn man Kinder großzieht. Im Alter möchte man dann meist lieber entspannen und seine Zeit für Dinge nutzen, die man gerne macht. Gleichzeitig fällt es vielen Personen schwer, ihren Job komplett aufzugeben, da sie dort mit einem Gefühl der Nutzlosigkeit konfrontiert werden können. Wenn du dich mit diesen Erfahrungen identifizierst, dann mag die Altersteilzeit eine gute Option für dich sein, die bereits am dem 55. Lebensjahr möglich ist. Somit vereinfacht man gleichzeitig die letzten Jahre der Arbeit, hat ebenfalls allerdings mehr Zeit für neue Hobbies, Familie, Freunde und eigene Projekte, die man vielleicht bisher immer wegen der Arbeit aufgeschoben hat Die Altersteilzeit ermöglicht dir, diesen neuen Lebensabschnitt genießen zu können, ohne direkt große Einbußen beim Gehalt zu machen oder lange Nächte im Büro zu verbringen, nur damit man Erlebnisse von seiner Liste streichen kann.


Der Vorteil an der Arbeitsteilzeit ist, dass du nicht gleich 50% weniger Gehalt bekommst, auch wenn du 50% weniger arbeitest. Wie das funktionieren kann und was genau eine Altersteilzeit ist, erfährst du hier.

Voraussetzungen für die Arbeitsteilzeit

Während man natürlich immer einen normalen Teilzeitjob annehmen kann, braucht es für die Altersteilzeit spezifische Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Wie bereits genannt ist das das Alter von mindestens 55 Jahren, wobei die letzten fünf Jahre oder mindestens 1080 Kalendertage innerhalb einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gearbeitet werden musste, entweder in Teilzeit oder in Vollzeit. Ebenfalls braucht es eine Mindestdauer bis zum regulären Renteneintritt.


Wer diese Ansprüche erfüllt, hat allerdings kein rechtlicher Anspruch auf Altersteilzeit, denn es handelt sich dabei um ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers. Er kann also freiwillig zustimmen, kann sich allerdings auch dagegen entscheiden. Ein wirkliches Anrecht auf eine Altersteilzeit haben Arbeitnehmer in einem Unternehmen allerdings nur, wenn dies in Tarifverträgen oder Vereinbarungen des Betriebs geregelt ist.

Was genau ist Alterteilzeit?

Es gibt nicht das eine Modell für die Altersteilzeit, sondern mehrere Zeitmodelle. Das einzige, dass die Modelle gemeinsam haben, ist die Arbeitszeit vor der Rente um die Hälfte verkürzen.


Bei dem Gleichverteilungsmodell arbeitet man, wie der Name schon sagt, in der ganzen Zeit bis zur Rente gleich viel. Man hat also eine einheitliche Arbeitszeitverkürzung und arbeitet während des gesamten Zeitraums, allerdings nur die Hälfte der Arbeitszeit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich dann einigen, ob man die Arbeitszeit pro Tag kürzt, sodass man nur noch halbe Arbeitstage hat, oder ob man die Arbeitswoche kürzt und so ein verlängertes Wochenende bekommt.


Alternativ gibt es das Blockmodell. Dort fühlt sich in dem ersten Block alles genauso an wie vor der Arbeitsteilzeit, denn man arbeitet genauso viel wie vorher. Dafür kann man sich umso mehr auf den zweiten Block freuen, bei dem man seiner Arbeit gar nicht mehr nachgehen muss. Neben diesen beiden Hauptmodellen kann man natürlich ebenfalls individuelle Abmachungen mit dem Arbeitgeber machen und zum Beispiel das Blockmodell umändern, indem man die Blockphasen kürzt und dann immer zwischen Arbeit und Urlaub alterniert, oder sich zum Beispiel auf eine stufenweise Herabsenkung der Arbeitszeit einigt, wo man in der ersten Hälfte zwischen 50-100% der alten Arbeitszeit mit Arbeit verbringt, in der zweiten Hälfte allerdings weniger als 50%. Dieses Modell ist zum Beispiel besonders dann sinnvoll, wenn man langsam von der Arbeit Abschied nehmen möchte.


Wie sieht es mit dem Gehalt aus?

In der Arbeitsteilzeit verdient man natürlich nicht mehr so viel, wie wenn man Vollzeit arbeitet. Allerdings verdient man doch mehr, als man eigentlich an Leistung erbringt, denn neben dem halbierten Gehalt zahlt der Arbeitgeber einen Aufstockungsbetrag von 20% des ursprünglichen Lohns aus, der frei von Sozialabgaben und Steuern ist. Ebenfalls verpflichtet sich der Arbeitgeber bei dem Modell, 80% der Rentenversicherungsbeiträge des Angestellten zu leisten, sodass es für den Arbeitnehmer nur zu kleinen Rentenverlusten kommt.


Zeitliche Planung der Altersteilzeit

In Deutschland beginnt das Rentenalter regulär mit 67 Jahren und auch die Altersteilzeit stellt hier keine Ausnahme dar. Wenn man früher bereits 45 Jahre erwerbstätig war und auch in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann man je nach Jahrgang auch mit 63 bis 65 Jahren in die Rente gehen, ohne finanzielle Einbußen zu machen. Bei 35 Jahren Arbeitszeit kann man in Frührente gehen, muss sich dann allerdings mit einer Kürzung der Rente von 0,3% des monatlichen Betrages rechnen.



Wer in Altersteilzeit gehen möchte, muss dies natürlich nicht schon direkt nach der Ausbildung oder dem Studium wissen. Je früher man darüber nachdenkt, desto besser ist es allerdings und desto höhere Chancen hat man auch, da man zum Beispiel bei der Auswahl der Arbeitgeber darauf achten kann. Wenn man die 50 Jahre überschritten hat, kann man in der Regel einschätzen, ob einem das reduzierte Gehalt reicht und ob man das Modell generell attraktiv ist. Wenn das der Fall ist, kann man sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Nur weil es keine betriebliche Vereinbarung zur Altersteilzeit gibt, heißt das nicht, dass man gleich den Kopf hängen lassen muss, denn teilweise sind auch individuelle Einigungen mit dem Arbeitgeber möglich. Eine schriftliche Vereinbarung, die ebenfalls rechtzeitig bei der Rentenversicherung gemeldet werden muss, macht dann das Ganze verbindlich. Und wenn der Arbeitgeber sich querstellt, kannst du vielleicht zumindest ein Set ergonomischer Möbel von Flexispot aus dem Gespräch herausschlagen.