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Versicherung im Homeoffice

19 Januar. 2022

In den letzten zwei Jahren ist das Homeoffice zum festen Bestandteil der deutschen Unternehmenskultur geworden. Und auf Grund der aktuellen Homeoffice-Pflicht wird das auch erstmal so bleiben. Und auch für die Zeit danach plant die Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf das Arbeiten von zu Hause. Der Großteil der Arbeitnehmer und auch die meisten Unternehmen begrüßen diese Entwicklung. 

 

Allerdings ist diese tiefgreifende Umwälzung unserer Arbeitskultur auch mit vielen Unsicherheiten verbunden. So war vor allem der Versicherungsschutz am Arbeitsplatz im eigenen Haus ein häufiges Streitthema. Allerdings haben einige wegweisende Urteile und neue Gesetzesänderungen im letzten Jahr dazu geführt, dass in diesem Bereich jetzt mehr Rechtssicherheit herrscht. In unserem Ratgeber haben wir die wichtigsten Fakten zum Thema Versicherungsschutz im Homeoffice zusammengefasst.

 

Wie bin ich als Arbeitnehmer versichert?

Als Arbeitnehmer bist du gegen alle Unfälle auf der Arbeit oder auf dem Weg zu und von der Arbeit durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. In den meisten Fällen ist das die Berufsgenossenschaft. Das bedeutet also, dass die Versicherung deines Arbeitgebers für all deine Behandlungs- und Folgekosten aufkommt, sollte es zu einem Unfall kommen. 

 

Dabei spielt es dann keine Rolle, ob du dich verletzt, während du eine Maschine bedienst, oder ob du auf dem Gang zur Toilette stolperst und dir ein Bein brichst. Sogar wenn du dein Kind auf dem Weg ins Büro zur Kita bringst und es dabei zu einem Unfall kommt, bist du versichert. Wichtig ist dabei nur, dass deine Tätigkeit im direkten Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit steht. 

 

Versicherung im Homeoffice 

Generell bist du als Arbeitnehmer also gegen alle Unfälle versichert, die sich während deiner Arbeit oder auf dem Weg dorthin ereignen. Das gilt erst einmal auch genauso fürs Homeoffice. Allerdings ist die Rechtslage für den Versicherungsschutz in der Praxis dann doch komplizierter. Denn wie bereits erwähnt, gilt dein gesetzlicher Unfallschutz nur dann, wenn deine Handlungen im direkten Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit stehen. 

 

Und genau hier wird es kompliziert. Denn sowohl für Gerichte als auch für den Gesetzgeber und deinen Arbeitgeber ist es extrem schwierig, genau abzugrenzen, wo deine beruflichen Tätigkeiten im Homeoffice enden und deine privaten Tätigkeiten beginnen. Das hat in der Vergangenheit zu kuriosen Rechtsstreiten und Urteilen geführt. Um dem vorzubeugen, wurden im Juni 2021 der Versicherungsschutz für Arbeitnehmer im Homeoffice weiter ausgebaut. 

 

Durch die neuen Regelungen wurde der Unfallschutz im Home Office dem des Versicherungsschutzes im Büro weitestgehend gleichgestellt. Auch der Gang zur Toilette oder in die Küche fällt jetzt unter den gesetzlichen Arbeitsschutz. Darüber hinaus sind Eltern auch versichert, wenn sie ihre Kinder vom Homeoffice in die Kita bringen – das galt bisher nur, wenn die Eltern sich auf dem Weg ins Büro befanden. 

 

Dennoch bleibt das Thema Unfallversicherung im Homeoffice kompliziert. Wenn du dich zum Beispiel während deiner Arbeitszeiten aufs Sofa setzt, um kurz zu entspannen, bist du theoretisch nicht mehr versichert – das gleiche gilt, wenn du in die Küche gehst, um zum Beispiel das Abendessen für dich und deinen Partner vorzubereiten. 


Damit der Unfallschutz fürs Homeoffice gilt, ist außerdem noch ein anderer Punkt extrem wichtig: Die Einhaltung von Vorschriften bezüglich der Arbeitszeit und der Unfallvorbeugung. Denn wenn du im Homeoffice mehr als die erlaubten Stunden arbeitest oder nachweislich fahrlässig handelst, dann erlischt auch deine Unfallversicherung durch die Berufsgenossenschaft – ganz genau so, wie eben im physischen Büro. 

 

Besteht auch eine Haftpflichtversicherung? 

Bei Tätigkeiten im Homeoffice ist neben dem Unfallschutz natürlich auch eine Haftpflichtversicherung wichtig. Schließlich kann es immer einmal passieren, dass du aus Versehen Kaffee über den Laptop schüttest oder dein Arbeits-Smartphone vom Schreibtisch fällt. Passiert das im Büro, kommt dafür die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers auf. 

 

Im Homeoffice ist die Sachlage dazu wieder kompliziert. Erstens kann die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers natürlich wieder nur dann greifen, wenn es zu einem Schaden kommt, während du deiner Arbeit nachgehst. Wenn du zum Beispiel in deiner Mittagspause im Homeoffice deinen Schreibtisch beschädigst, handelt es sich dabei um eine private Tätigkeit, die Haftpflicht deines Arbeitgebers greift also nicht. 

 

Aber auch wenn es zu einem Schaden kommt, während du deiner Arbeit nachgehst, ist die Rechtslage komplex. Wenn Homeoffice vom Chef, oder wie aktuell, vom Gesetzgeber angeordnet wurde, dann muss dein Arbeitgeber auch für alle eventuellen Schäden aufkommen. Entscheidest du dich aber freiwillig dazu, zu Hause noch am Firmenlaptop zu arbeiten, kann es durchaus vorkommen, dass dein Arbeitnehmer deine Ansprüche ablehnt. Genauso wie bei der Unfallversicherung, so lohnt es sich also auch beim Thema Haftpflicht, sich genau zu informieren, in welchem Schadensfall welche Versicherung zahlt. 

 

Wie sollte ich mich bei einem Unfall im Homeoffice verhalten? 

Du siehst also, dass es beim Unfallschutz fürs Homeoffice weiter viele rechtliche Grauzonen gibt. Das beste Beispiel dafür ist der Gang in die Küche: Wenn dieser Gang im Zusammenhang mit deiner Arbeitstätigkeit steht, du dir also zum Beispiel einen Snack für deine Mittagspause holst bist du nach der neuen Gesetzeslage versichert. Steht der Gang zur Küche aber im Zusammenhang mit einer privaten Tätigkeit, also zum Beispiel dem Aufwärmen des Mittagessens für deine Kinder, greift der gesetzliche Unfallschutz nicht.

 

Da du ja aber in deiner Wohnung alleine bist, also keine Zeugen für einen Vorfall hast, kann der Arbeitgeber immer versuchen zu argumentieren, dass du während des exakten Zeitpunkts des Unfalls einer privaten Tätigkeit nachgegangen bist. Deshalb ist es extrem wichtig, dass du bei einem Unfall im Homeoffice die folgenden Punkte beachtest: 

 

Dokumentiere wenn möglich sofort und ausführlich, was du während des Unfalls gemacht hast. So solltest du zum Beispiel sofort aufschreiben, welches Dokument du gerade bearbeitet hast oder welches geschäftliche Telefonat du zum Zeitpunkt des Unfalls geführt hast. Dadurch wird es dir später deutlich leichter fallen zu beweisen, dass es sich tatsächlich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat. 

 

Melde den Unfall unverzüglich deinem Arbeitgeber. Umso länger du mit dem Einreichen deiner Unfallmeldung wartest, umso leichter können Arbeitgeber und Berufsgenossenschaft deine Forderungen ablehnen. 

 

Suche anschließend sofort einen Arzt oder ein Krankenhaus auf – auch wenn kein akuter Notfall besteht. Denn nur wenn dein Unfall von einem Arzt erfasst wird, kannst du auch spätere Folgeschäden geltend machen, die du zum Zeitpunkt des Unfalls eventuell noch gar nicht bemerkst. 

 

Gibt beim Arzt unbedingt an, dass sich der Unfall während deiner Arbeit im Homeoffice und nicht einfach nur in deiner Wohnung ereignet hat. Nur dann kann der Unfall auch als Arbeitsunfall aufgenommen werden.