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Steuern sparen mit der Homeoffice Pauschale

14 Dezember. 2021

Immer mehr Arbeitnehmer entscheiden sich dazu, auch von zu Hause aus zu arbeiten. Aktuell ist das Homeoffice auf Grund des Infektionsgeschehens sogar Pflicht. Und das aus gutem Grund. Schließlich kann man zu Hause nicht nur gesünder und oft auch effektiver arbeiten, sondern darüber hinaus auch mehr Zeit mit der eigenen Familie oder dem Partner verbringen. Darüber hinaus spart man sich Zeit und Ausgaben für den Arbeitsweg. 

 

Allerdings stellen nur die wenigsten Unternehmen Ihren Angestellten die nötige Ausstattung auch gratis zur Verfügung. Vielmehr muss man sich darum selbst kümmern. Und das kann ganz schön teuer werden: Für Büromöbel, Headset, Notebook, die richtige Beleuchtung und möglicherweise die Renovierung des Arbeitszimmers wird schnell ein mehrstelliger Betrag fällig. 

 

Aber wir haben gute Nachrichten für Sie: Durch die sogenannte Homeoffice Pauschale können Sie viel Ausgaben für Ihr Homeoffice jetzt von der Steuer absetzen. Wie genau das funktioniert, welche Details sie dabei beachten sollten und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten, verraten wir in folgendem Ratgeber. Viel Spaß beim Entdecken! 

 

Was ist die Homeoffice Pauschale? 

Bei der Homeoffice Pauschale handelt es sich um eine Pauschale zum Absetzen der Steuer. Damit kann jeder Arbeitnehmer, der 2020 und 2021 im Homeoffice gearbeitet hat, für jeden Tag im Homeoffice bis zu 5€ von der Steuer absetzten. Pro Jahr können maximal 600€ abgesetzt werden. Für diese Pauschale spielt es erstmals keine Rolle mehr, ob Sie über ein designiertes Arbeitszimmer verfügen, oder nur am Küchentisch arbeiten. 

 

Zu den Kosten, die Sie mit der Homeoffice Pauschale absetzen können, zählen unter anderem Ausgaben für Bürobedarf, wie zum Beispiel Möbel, Laptop und Drucker. Aber auch der tägliche Bedarf wie Papier, Tinte, Stifte usw. darf abgerechnet werden. Darüber hinaus soll die Pauschale auch Kosten für Strom und Miete anteilig abdecken. 

 

Ganz wichtig: Die Homeoffice Pauschale gilt nicht für einen Haushalt, sondern für jede Person, die in einem Haushalt Anrecht auf die Pauschale hat. Das bedeutet, dass zum Beispiel jeder Ehepartner im Jahr bis zu 600€ von der Steuer absetzen kann. Wenn dann auch noch ein erwachsenes Kind im Homeoffice arbeitet, könnte man insgesamt sogar 1800€ von der Steuer absetzten. 

 

Homeoffice mit echtem Arbeitszimmer – das wichtigste Kriterium für die Steuer

Bisher konnten Ausgaben für ein Homeoffice nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn man über ein abgetrenntes Arbeitszimmer verfügt und dieses auch den Mittelpunkt der beruflichen Arbeit darstellt. Das bleibt auch weiterhin das wichtigste Kriterium für Steuereinsparungen im Homeoffice. Denn nur mit echtem Arbeitszimmer, in dem man den Großteil der eigenen Arbeit erledigt, kann man alle Ausgaben für das Homeoffice von der Steuer absetzen. 

 

Das bedeutet, dass das jeweilige Zimmer nur für berufliche Zwecke genutzt werden darf. Wenn die private Nutzung 10% der Gesamtnutzung überschreitet, wird das Finanzamt das Absetzen von der Steuer verweigern. Darüber hinaus reicht ein flexibles Arbeitsmodell, bei dem man an einigen Tagen im Büro und an einigen Tagen zuhause arbeitet, nicht aus. Stattdessen muss fast die gesamte Arbeitszeit im Homeoffice verbracht werden, damit steuerliche Abschreibungen in voller Höhe anerkannt werden können. 

 

Wenn Sie diese beiden Kriterien allerdings erfüllen, dann können Sie sich glücklich schätzen. Das bedeutet nämlich, dass Sie Ihre Kosten für das Homeoffice in voller Höhe absetzen können. Dazu zählen dann nicht nur Ausgaben für Büromöbel, Computer und anderen Bürobedarf. Nein, auch die Wohnungsmiete, Strom sowie Hausratsversicherung können anteilig abgesetzt werden. 

 

Statt dieser Abschreibungen können Sie natürlich trotzdem auf die Corona Pauschale zugreifen. Das macht in den meisten Fällen allerdings keinen Sinn, da die tatsächlichen Homeoffice Ausgaben deutlich höher als nur 600€ pro Jahr sind. Übrigens: Wenn Sie die oben genannten Kriterien erfüllen, dann gibt es für Ihre steuerlichen Abschreibungen für das Homeoffice keine Obergrenze. 

 

Ausnahme Coronapandemie

Wenn das eigene Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der eigenen beruflichen Tätigkeit ist, dann konnte man bisher auch keine Homeoffice Kosten steuerlich geltend machen. Auch das hat sich im Rahmen der Corona Pandemie jetzt erstmals geändert. 

 

Denn wenn man von zu Hause aus arbeiten musste, weil der Arbeitgeber im Büro keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen konnte oder weil ein Arbeiten im Büro im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes untersagt war, dann kann man die Kosten für diese jeweiligen Home Office Tage voll von der Steuer absetzen. Und zwar unabhängig davon, wie groß der Anteil der Homeoffice Tage an der gesamten Arbeitszeit tatsächlich ist. 

 

Dabei kann man als Arbeitnehmer unter dieser Ausnahmeregelung bis zu 1250 € pro Jahr steuerlich geltend machen. Auch hier können neben den Ausgaben für digitale Geräte und den täglichen Bedarf Wohn- und Stromkosten sowie Kosten für die Hausratsversicherung abgesetzt werden. Wichtig dafür ist nur, dass man über ein designiertes Arbeitszimmer verfügt, das zu weniger als 10% der Zeit privat genutzt wird. Ist dies der Fall lohnt es sich also, die eigenen Kosten genau auszurechnen und statt den 600€ der Corona Pauschale den vollen Betrag von 1250 € abzusetzen. 

 

Coronapauschale auch ohne Arbeitszimmer?

Da die Pflicht für Homeoffice für viel Arbeitnehmer sehr überraschend kam, verfügt nicht jeder über ein eigenständiges Arbeitszimmer bzw. will nicht jeder sich ein solches Zimmer leisten. Auf Grund der Corona Pauschale kann man jedoch erstmals auch dann Kosten für das Homeoffice von der Steuer absetzen, wenn man über kein Arbeitszimmer verfügt und vom Küchentisch oder der Couch aus arbeitet. Solange man von zu Hause aus gearbeitet hat, kann man bis zu 600 € steuerlich geltend machen. 

 

Dabei ist es wichtig, dass Sie die Coronapauschale nur dann beantragen können, wenn Sie am jeweiligen Tag tatsächlich ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben. Wenn Sie nur einige Stunden im Homeoffice verbracht haben und dann den Rest des Tages im Büro gearbeitet haben, dann können Sie die Pauschale für diesen Tag nicht geltend machen. Hier lohnt es sich also, Homeoffice Tage auch ausschließlich im Homeoffice zu verbringen. 

 

Im Gegensatz zu den bisherigen Steuerabschreibungen für das Homeoffice spielt es dabei allerdings keine Rolle mehr, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen auch einen Arbeitsplatz im Büro zur Verfügung stellt oder ob Sie den Großteil Ihrer Arbeit im Homeoffice verbringen: Was zählt ist nur, wie viele Tage Sie ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet haben. Und für jeden dieser Tage können Sie 5 € von der Steuer absetzen.