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Das ändert sich 2022: Gesetze und Regelungen im neuen Jahr

19 Januar. 2022

Das neue Jahr ist noch nicht ganz da, da sind bereits die ersten Änderungen in Kraft getreten. Neben neuen Regelungen sind auch einige Anpassungen vorgesehen, die 2022 anders gestalten werden. Wir geben Dir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen. Dabei teilen wir die Änderungen in verschiedene Kategorien auf, damit Du eine bessere Übersicht hast. 


Verbraucher

  • Post erhöht Preise: Ab dem 1. Januar 2022 kosten Standardbriefe 85 Cent, 5 Cent mehr als zuvor. Der Preis für Postkarten beträgt nun 70 statt 60 Cent. Beim Versenden der Grußkarten für das neue Jahr solltest Du das im Hinterkopf behalten, damit die Post nicht umgehend zurückkehrt.  


  • Pfand auf alle Dosen und Einwegflaschen: Bisher konnte einige Getränkedosen und Einwegflaschen aus Kunststoff die Pfandpflicht umgehen. Das ändert sich 2022: Nun müssen auf alle Dosen und Getränkeflaschen ein Pfand von 25 Cent berechnet werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Molkereiprodukte. Bis zum 1. Juni dürfen Supermärkte und Händler aber noch die alten Flaschen und Dosen ohne Pfand als Restbestand verkaufen. 


  • Keine automatischen Verlängerungen von Verträgen: Viele Unternehmen haben ihre Kunden bisher mit Verträgen gebunden, die sich automatisch verlängern. Ein neues Gesetz macht dem jedoch ein Ende: Zum einen wurde die Kündigungsfrist, bevor die automatische Verlängerung greift, auf einen Monat vor Vertragsende verkürzt. Darüber hinaus können die verlängerten Verträge vom Verbraucher nun jeden Monat gekündigt werden.  


  • Ende der nervigen Telefonwerbung: Werbeanrufe sind in Deutschland bereits seit vielen Jahren ein lediges Thema. Viele Verbraucher fühlen sich durch die oftmals unerwünschten Anrufe belästigt. Ein neues Gesetz unterstützt jetzt vor Werbeanrufen: Die Unternehmen, die anrufen, benötigen eine ausdrückliche Genehmigung ihrer Kunden (in schriftlicher Form). Ansonsten drohen hohe Bußgelder. 


  • Bann der Plastiktüten: Ab dem 1. Januar 2022 sind Einweg-Plastiktüten nicht mehr für den Verkauf zugelassen. Damit dürfen Händler nur noch Stoffbeutel oder andere nachhaltige Tüten, die für den mehrmaligen Verbraucht geeignet sind, anbieten. Ausgenommen sind Tüten, die für das Verpacken von Obst und Gemüse gedacht sind.  


  • Neue Kaufverträge für digitale Produkte: Bisher lagen digitale Produkte in Deutschland in einer Grauzone, wenn es um die Gültigkeit von Kaufverträgen ging. So konnten digitale Produkte in der Regel nur schwer oder gar nicht reklamiert werden, auch im Falle vom Mängeln. Dem möchte die Bundesregierung nun entgegenwirken: Ab 2022 gelten neue Gewährleistungsrechte und auch ein zweijährige Frist, in denen Verbraucher Mängel an den digitalen Produkten nachweisen können. Damit werden die digitalen Produkte auf eine Stufe mit physischen Produkten gestellt.  


  • Digitale Rezeptpflicht kommt erst später: Eigentlich war für den Januar 2022 geplant, die digitale Rezeptpflicht einzuführen. Dann sollten Rezepte für Arzneien nur noch digital ausgestellt werden. Allerdings wird sich das Ganze verschieben; die neue Bundesregierung hat die digitale Rezeptpflicht auf unbestimmte Zeit verschoben. Grund dafür sind technische Probleme, da noch nicht alle Apotheken und Ärzte über die notwendige Infrastruktur verfügen.


Finanzen

  • Steigerung der Renten: Bereits seit vielen Jahren mahnen Rentner und Experten, dass die in Deutschland geltenden Rentensätze nicht ausreichen. Nun hat die Bundesregierung reagiert: Ab Mitte des Jahres steigt der Rentensatz um 4 bis 6 Prozent. Noch steht nicht fest, wie hoch der neue Satz genau sein wird, aber in diesem Rahmen wird sich die Steigerung befinden.  


  • Der Grundfreibetrag wird angehoben: Ledige und Alleinstehende dürfen 2022 bis zu 9.984€ Einkommen im Jahr verdienen, ohne Einkommensteuer zahlen zu müssen. Bei verheirateten Paaren gilt der doppelte Betrag. 


  • Höherer Mindestlohn: Die alte Regierung hat hart um den Mindestlohn gekämpft. 2022 folgt eine Steigerung des Betrags: Der Stundenlohn erhöht sich von 9,60€ auf künftig 9,82€. Für den 1. Juli ist eine weitere Erhöhung auf 10,45€ geplant. Der Mindestlohn gilt auch für Minijobs mit einem monatlichen Einkommen von maximal 450€. Darüber hinaus hat die neue Bundesregierung angekündigt, dass sie den Mindestlohn im Laufe des Jahres auf 12€ pro Stunde erhöhen möchte.  


  • Verbesserter Pfändungsschutz: Um Verbraucher besser vor Pfändungen zu schützen, treten einige Änderungen in Kraft. So wird die Liste von unpfändbaren Gegenständen um einige Posten, unter anderem Haustiere, erweitert. Auch Weihnachtsgeld darf nun bis zu einem Betrag von 630€ nicht mehr gepfändet werden. So sollen Schuldner besser davor geschützt werden, dass eine Pfändung den eigenen Lebensstandard massiv beeinträchtigt. 


  • Private Krankenversicherung wird teurer: Die Privaten Krankenversicherer erhöhen die Beiträge für die Pflegepflichtversicherung. So müssen Versicherte künftig 3,40€, Beihilfeberechtigte 7,30€ mehr im Monat für die Pflegeversicherung bezahlen. Die Erhöhung ist allerdings nur temporär; der Zuschlag gilt zur Abdeckung pandemiebedingter Mehrkosten und ist bis zum 31. Dezember 2022 begrenzt. 


  • Mehr Transparenz bei Geldanlagen: Nach einer neuen EU-Verordnung müssen Anlageberater ihre Kunden künftig gründlich über die Risiken einer Geldanlage informieren. Dazu gehört auch, dass der potenzielle Anleger über seine eigene Erfahrung mit dem Aktienmarkt befragt wird. Alle Angaben der Anleger müssen protokolliert werden, damit später nachgewiesen werden kann, dass der Kunde über die Risiken des Anlegens informiert wurde. Stand jetzt ist die Regelung für August 2022 geplant. 


Verkehr

  • Verlängerung der Innovationsprämie: Die neue Bundesregierung fördert weiterhin die Anschaffung von Elektrofahrzeugen. Bis Ende 2022 erhalten Käufer eines elektrischen Autos einen Zuschuss von 9.000€. 


  • Führerscheintausch: Inhaber eines Führerscheins, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, müssen bis zum 19. Januar 2022 den neuen Führerschein beantragen. Aufgrund der Pandemie hat die Regierung einen Kulanzrahmen ausgegeben: Für das Umtauschen ist der 19. Juli 2022 als letztes Datum vorgesehen. Bis dahin muss der Antrag auf den Tausch eingegangen sein. Für 2023 sind dann die Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe.  


  • Verbandskasten wird erweitert: Autofahrer müssen ihren Verbandskasten in Zukunft um zwei medizinische Masken erweitern. Diese Regelung soll auch nach dem Ende der Coronapandemie greifen und wird im Laufe des Jahres in Kraft treten.  


  • Keine Papierkarten mehr bei der Deutschen Bahn: Bisher konnten Kunden auch kurzfristig noch ein Ticket für einen Zug der Deutschen Bahn direkt beim Schaffner kaufen. Das ist ab 1. Januar 2022 nicht mehr möglich. Somit müssen Reisende ihre Karten vorab am Schalter oder mit der DB Online-App kaufen. 


Zusammenfassung

Wie Du siehst, ändert sich vor allem für Verbraucher einiges. Bei den meisten Änderungen handelt es sich um Punkte, von denen Verbraucher durchaus profitieren können. Aber auch Dinge wie der neue Mindestlohn oder die Steigerung der Renten dürfen als durchaus positiv angesehen werden. Höhe Preise bei der Post sowie das Wegfallen von Papiertickets bei der Deutschen Bahn dürften hingegen für den ein oder anderen eine große Umstellung bedeuten - spätestens dann, wenn der Brief zurückkommt oder der Schaffner ein Bußgeld verhängt.


Da es aber noch zahlreiche weitere Änderungen gibt, die wir hier aus Platzgründen nicht alle aufführen können, empfehlen wir Dir, Dich auf jeden Fall auch selbst zu informieren. Denn vielleicht haben wir hier einen Punkt übersehen, der für Dich relevant ist. Eine gute Übersicht über alle Änderungen erhältst Du bei der Verbraucherzentrale NRW.