Als Arbeitnehmern kann man sich gegenüber Schikanen des Chefs, unfairen oder sogar unsicheren Arbeitsbedingungen manchmal ziemlich machtlos fühlen. Was soll man schließlich als einzelner Arbeitnehmer gegen ein Unternehmen ausrichten? Tatsächlich muss das aber nicht so sein. Denn im Gegensatz zu z.B. den USA sind Arbeitnehmer in Deutschland relativ gut geschützt. Und zwar durch verschiedene Arbeitsschutzgesetze.
Das eigene Unternehmen wird einem diese Gesetze und Vorschriften aber kaum mitteilen. Vor allem dann nicht, wenn die Firma aktiv gegen diese Gesetze verstößt. Deshalb haben wir in folgendem Artikel die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben aus unterschiedlichen Bereichen zusammengefasst. So wirst du in Zukunft immer wissen, was dein Chef oder deine Firma darf und was nicht.
Home Office
Durch zwei Jahre Corona Pandemie haben sich viele Arbeitnehmer, vor allem im Büro, an Home Office gewöhnt. Dabei schätzt der Großteil der Angestellten die Arbeit von Zuhause sehr und wünscht sich auch weiterhin, von Zuhause aus arbeiten zu können. Das liegt vor allem daran, dass man dort deutlich mehr Zeit mit der eigenen Familie verbringen bzw. eine deutlich bessere Work-Life Balance erzielen kann.
Die Home Office Pflicht wurde jetzt, da die Covid 19 Bedrohung als geringer eingeschätzt wird, allerdings wieder aufgehoben. Und ein gesetzlich verankertes Recht auf Home Office gibt es leider (noch) nicht. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer jetzt wieder von Angestellten verlangen kann, im Büro zu arbeiten. Andersherum gilt aber auch, dass man als Arbeitnehmer nicht dazu gezwungen werden kann, von Zuhause aus zu arbeiten.
Wenn Home Office angeboten und auch genutzt wird, dann gibt es dafür ebenfalls einige gesetzliche Vorgaben. So müssen zum Beispiel die gleichen Auflagen zum Thema Arbeitszeit und Ruhetage befolgt werden. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber auch für alle Unfälle, die während der Arbeit im Home Office passieren, aufkommen. Viele Ausgaben für das Home Office können übrigens steuerlich abgesetzt werden.
Krank im Urlaub
Während des eigenen Urlaubs krank zu werden, ist wirklich unglaublich ärgerlich. Die gute Nachricht: Deine Krankheitstage werden nicht auf deinen Urlaub angerechnet, du verlierst durch deine Krankheit also keine Urlaubstage. Damit der Arbeitgeber diese Urlaubstage nicht doch anrechnen kann, musst du allerdings einige Details beachten.
Solltest du im Urlaub krank werden, dann ist es entscheidend, dass du dir dies sofort von einem Arzt attestieren lässt. Erst recht bei einem Urlaub im Ausland. Denn nur für Tage, an denen du von einem Arzt krankgeschrieben bist, wird kein Urlaub verrechnet. Gleichzeitig musst du darüber sofort den Arbeitgeber informieren. Und zwar auch am ersten Tag, auch wenn im Arbeitsvertrag für den Krankheitsfall eigentlich eine Attestpflicht ab dem dritten Tag gilt.
Gesetzliche Kündigungsfrist
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist einer der zentralen Bestandeile deines Arbeitsverhältnisses. Schließlich bestimmt diese, welche Fristen gelten, wenn du oder dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auflösen möchten. Die gesetzliche Kündigungsfrist kann durch individuelle Bestimmungen im Arbeits- oder Tarifvertrag nicht verkürzt, sondern höchsten verlängert werden.
Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate beschäftigt sind, können mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen
Wenn du als Angestellter länger als sechs Monate bei einem Betrieb arbeitest, dann gilt für dich eine Kündigungsfrist von vier Wochen, bei der du entweder zum Monatsende oder zum 15. kündigen kannst. Allerdings kann dein Arbeitnehmer natürlich auch zustimmen, dich früher aus dem Arbeitsverhältnis zu entlassen. Kleiner Tipp: Wenn du reichlich Resturlaub ansammelst, kannst du schon deutlich früher deine tatsächliche Arbeit beenden und wirst trotzdem noch für die verbleibenden vier Wochen bezahlt.
Für Arbeitgeber gelten deutlich längere Fristen. Wie genau diese sind, hängt von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab, also davon, wie lange du schon in einem Unternehmen arbeitest. Nach Abschluss der Probezeit liegt diese bei 4 Wochen, nach 5 Jahren Anstellung schon bei zwei Monaten. Die maximale Kündigungsfrist beträgt sieben Monate (nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit.)
Damit eine Kündigung wirksam ist, muss diese in schriftlicher Form eingereicht werden – das gilt für den Arbeitnehmer genauso wie für den Arbeitgeber. Kündigungen in mündlicher oder auch in elektronischer Form (Mail, SMS) sind unwirksam. Erst, wenn eine Kündigung schriftlich eingereicht wurde, beginnt auch die Kündigungsfrist zu laufen. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, dann droht sowohl der Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber einer Vertragsstrafe.
Schutz während der Schwangerschaft
Schwangere Frauen werden vom Gesetzgeber besonders geschützt. Und zwar mit dem Mutterschutzgesetz, das für alle Frauen in einem Beschäftigungsverhältnis gilt. Also nicht nur Festangestellte sondern auch Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, befristet und geringfügig Angestellte sowie Heimarbeiterinnen.
Das Mutterschutzgesetz umfasst verschiedene Bereiche, so zum Beispiel einen besonderen Kündigungsschutz: Während und bis zu vier Monate nach der Geburt deines Kindes darf dein Arbeitgeber dir nicht kündigen. Darüber hinaus darfst du ab sechs Wochen vor der Geburt zu Hause bleiben und wirst trotzdem voll bezahlt.
Bis zu acht Wochen nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Selbst wenn du wolltest, darfst du während dieser Zeit nicht arbeiten. Sollte es sich um eine komplizierte Geburt, zum Beispiel eine Frühgeburt handeln, dann verlängert sich dieser Zeitraum.
Darüber hinaus bist du auch am Arbeitsplatz besonders geschützt. Denn der Arbeitgeber kann keine Tätigkeiten von dir verlangen, die deine Gesundheit oder die Gesundheit deines Kindes beeinträchtigen würden.
Unser Fazit zum Arbeitnehmerschutz
Arbeitnehmer sind in Deutschland also gut durch eine Vielzahl an verschiedenen Gesetzen geschützt. Jetzt, da du diese Gesetze kennst, kannst du diese im Zweifelsfall auch anwenden. Dabei solltest du aber auf einige Details achten. So ist es zum Beispiel wichtig, dass du alle Vergehen deines Arbeitgebers dokumentierst. Umso ausführlicher deine Beweise dabei sind, umso besser. Das mindeste ist dabei, immer jeden Vorfall mit Uhrzeit und Datum zu dokumentieren.
Sollte es nämlich zu einem Gerichtsverfahren kommen, erhöhen eindeutige Nachweise deine Chancen beträchtlich. Gleichzeitig ist es besonders wichtig, dass du dir selbst nichts zu Schulden kommen lässt. Denn wenn sich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in Verstößen verstricken, wird der Arbeitnehmer von einem Gericht kaum Recht bekommen.
Wenn du diese Tipps allerdings befolgst, dann unterscheidet sich die Realität deutlich von Hollywood Filmen: Die Arbeitnehmer bekommen in einem solchen Fall fast immer recht und können sich dann über Wiedereinstellungen bzw. hohe Abfindungen freuen. Stell also sicher, dass deine Rechte am Arbeitsplatz auch wirklich gewahrt werden – zur Not vor Gericht.