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Arbeit von Minderjährigen- das sind die Vorlagen vom Arbeitsschutzgesetz

24 März. 2022

Nicht nur bei Erwachsenen gibt es genaue Gesetze, die Grenzen für die Arbeit festlegen. Auch Jugendliche haben eigene Gesetze, die strenger sind. Betroffen sind dabei alle Jobs, denen Jugendliche nachgehen können: Ferienjobs und Minijobs, aber auch Ausbildung und Praktikum. 

 

Warum sind die Gesetze bei Jugendlichen strenger?

Jugendliche sollen sich vor allem auf eins fokussieren - die Bildung. Gleichzeitig soll aber auch verhindert werden, dass Jugendliche ausgenutzt werden wie in vielen anderen Ländern, wo unterbezahlte Kinderarbeit noch gang und gebe ist. Kinder und Jugendliche sollen sich stattdessen lieber geistig und körperlich weiterentwickeln.  

 

Dabei wird in dem Gesetz zwsichen Kindern bis zum 15. Lebensjahr und Jugendlichen ab dem 15. Geburtstag unterschieden. Mit 18 gilt der Jugendliche dann offiziell als Erwachsener. 

 

Dementsprechend sind die Gesetze für Jugendliche zwar strenger als die für Erwachsene, allerdings gibt es hier bereits mehr Freiraum als bei den Kinderen. 

 

Dürfen Kinder arbeiten?

Bei kleinen Kindern ist die Beschäftigung komplett verboten, wobei allerdings Schülerpraktika, Therapien und die Ausführung richtlicher Anordnungen ausgenommen werden. Beim Schülerpraktikum darf der Jugendliche zum Beispiel bis zu sieben Stunden am Tag und 35 Stunden pro Woche arbeiten. 

 

Sobald das Kind 13 oder älter ist, dürfen die Erziehungsberechtigten eine Erlaubnis für leichte Arbeiten erteilen. Hier muss allerdings darauf geachtet werden, dass weder die Bildung noch die Gesundheit unter dem Arbeitsverhältnis leidet. Leichte Arbeit liegt dann vor, wenn das Kind nicht länger als zwei Stunden beschäftigt ist. Die einzige Ausnahme ist die Arbeit in Landwirtschaftsbetrieben der Familie, wo bis zu drei Stunden Arbeit erlaubt sind.


So lange dürfen Jugendliche arbeiten

Jugendliche dürfen höchstens acht Stunden pro Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Wenn allerdings an einigen Tagen weniger los ist und die Arbeitszeit unter acht Stunden fällt, dann kann die Arbeitszeit an anderen Tagen auf 8,5 Stunden erhöht werden. 

 

Auch die Pausen betreffend gibt es hier eine genaue Regelung, die Vorgebung macht. Bei einer Arbeitszeit von vier bis sechs Stunden braucht es eine Pause von 30 Minuten. Sollte die Beschäftigung länger ausfallen, dann muss sogar eine ganze Stunde Pause eingeplant werden. 

 

Ergänzt wird das Gesetz durch weitere Gesetze, die zu beachten sind. Dazu gehören die Schichtezeiten, die aus Arbeitszeit und Pausenzeit besteht und nicht die zehn Stunden übersteigen darf. Außerdem darf kein Jugendlicher mehr als fünf Tage pro Woche arbeiten, wobei empfohlen wird, dass die Ruhetage beide hintereinander folgen.  

 

Zudem gibt es Regelungen, die dem Jugendlichen ein Maß an Freiheit garantieren sollen: Hier wird festgeschrieben, dass nach dem Ende des Arbeitstages für 12 Stunden keine Beschäftigung aufgenommen werden darf.


Nicht nur die Arbeitszeit wird in dem Arbeitsschutzgesetz der Jugend festgeschrieben, sondern auch die Tageszeit, in die der Jugendliche seine Arbeit vollzieht. Diese soll in der Regel zwischen 6 und 20 Uhr liegen, wobei es auch hier wieder Ausnahmen gibt: 

 

In Gaststätten und im Schaustellergewerbe dürfen Jugendliche auch bis 22 Uhr beschäftigt werden, in mehrschichtigen Betrieben sogar bis 23 Uhr.  

 

Wer eine Ausbildung zum Bäcker oder zum Konditor macht, darf schon um 5 Uhr anfangen zu arbeiten, ab einem Alter von 17 Jahren sogar schon um 4 Uhr. Generell sind hier die Gesetze den branchenabhängigen Arbeitszeiten angepasst, sodass mehr Ausnahmen im Jugendarbeitschutzgesetz nachgelesen werden können. 

 

Auszubildende werden zudem an Schultagen geschützt, indem vor dem Unterricht und auch während des Blockunterrichts ein Beschäftigungsverbot für Minderjährige gilt.  

 

Auch hier gibt es allerdings wieder Sonderregelungen, die in dem Schutzgesetz nachgelesen werden können.


Wo liegt denn der Unterschied zum Arbeitszeitgesetz von Erwachsenen?

Hier gilt, dass die durchschnittliche Arbeitszeit maximal acht Stunden pro Werktag betragen darf. Meistens liegt die Wochengrenze bei 48 Stunden, wobei die Ruhezeit zwischen Arbeitsschichten elf Stunden betragen muss. Arbeit an Sonn- oder Feiertagen ist nur bei einigen Ausnahmen erlaubt. 

 

Während also die Stundenanzahl größer ist, hat sich die Pausenzahl verringert. Maximal sechs Stunden darf der Arbeitnehmer am Stück arbeiten, dann muss er eine Pause machen. Bis zu neun Stunden Arbeitszeit an dem Tag stehen dem Arbeitnehmer 30 Minuten an Pause zum Entspannen zu. Wer mehr als neun Stunden arbeitet, bekommt mindestens 45 Minuten Pause. Wie sich die Arbeitnehmer jedoch die Pause einteilen, ist ganz ihnen überlassen. Die einzelne Pauseneinheit darf dabei allerdings nicht weniger als 15 Minuten sein. 

 

Wie auch bei Kindern und Jugendlichen darf die Pause nicht einfach übersprungen werden, um dafür früher Feierabend machen zu können. Dann würde nämlich die Regelung mit den maximal sechs Stunden nicht eingehalten werden, die eben sowohl für den Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gilt. Außerdem ist die altbekannte “Zigarettenpause” nicht im Gesetz verankert. Hier dürfen also eigentlich keine extra Pausen gemacht werden, sondern die normale Pausenzeit müsste genutzt werden.


Das Arbeitsschutzgesetz gilt für beide

Das Arbeitszeitgesetz ist nicht das einzige Gesetz, dass den Arbeitnehmer schützt und den Arbeitgeber zu bestimmten Maßnahmen verpflichet. Auch das Arbeitsschutzgesetz schafft weitere Bedingungen, die für mehr Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sorgt. 

 

Dieses besagt, dass der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, auch am Arbeitsplatz für Sicherheit zu sorgen. Während das Ausmaß dieses Aufgabenbereichs zum Teil vom Gesetz definiert wird, liegt ein großer Teil auch im eigenen Ermessen des Arbeitgebers. So kann der Arbeitgeber zum Beispiel auch die Investition in ergonomische Stühle im Büro zum Zwecke dieses Arbeitsschutzgesetzes tätigen.  

 

Das Gesetz ist auch ohne große Regelungen relativ effektiv, da der Arbeitgeber natürlich vermeiden will, dass Betriebsunfälle geschehen und dass er verantwortlich gemacht wird. Daher kann man bei Forderungen für ein besseres und gesünderes Arbeitsklima auch gerne mal das Arbeitsschutzgesetz erwähnen, welches dem Arbeitgeber den gesetzlichen Hintergrund wieder ins Gedächtnis rufen wird.